Bundestag beschließt härtere Strafen für Einbrecher

Das Strafmaß für Einbrecher wird angehoben: Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten, maximal können zehn Jahre fällig werden. Der Bundestag hat am 30.06.2017 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, wie die Bundesregierung berichtet. Die Möglichkeit, nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, soll es bei der neuen Regelung nicht mehr geben.

Bürger besser schützen

Ein Einbruch in die Wohnung stelle einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich von Bürgern dar. Dem Schutzbedürfnis der Bürger trage die jetzt beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs Rechnung. Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung werde im neuen Absatz 4 des § 244 StGB als Verbrechen ausgestaltet werden.

Ermittlungsmöglichkeiten ausweiten

Daneben sollen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung der Täter ausgeweitet werden. So ermögliche die Neuregelung auch die Abfrage von verpflichtend gespeicherten Verkehrsdaten, sogenannten Vorratsdaten, wenn ein Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorliegt. Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sowie einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 29.03.2017 um.

Mehr Förderung für einbruchshemmende Sicherheitstechnik

Bereits im März 2017 hat die Bundesregierung die Förderung für den Einbau von einbruchshemmender Sicherungstechnik ausgeweitet. Bereits Investitionen ab 500 Euro seien jetzt förderfähig. Bislang habe die Mindestsumme bei 2.000 Euro gelegen. Die Höhe des Zuschusses betrage zehn Prozent der Investition. Bis zu 1.500 Euro Zuschuss seien möglich. Insbesondere Mieter profitierten in Zukunft von der Förderung.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2017.

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