2% der Bundesfläche für Windräder
Die Gesetzesvorhaben müssen noch den Bundesrat passieren. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50%. Um das Ziel zu erreichen, sollen 2% der gesamten Bundesfläche für Windräder an Land ausgewiesen werden, das ist mehr als eine Verdoppelung.
Länder müssen Flächen bereitstellen
Die Länder sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, mehr Flächen bereitzustellen. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Dieser war in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten, vor allem weil zu wenig Flächen ausgewiesen wurden. Habeck sprach von einer fairen und gerechten Verteilung. Er sagte zugleich, die Länder würden in die Pflicht genommen. Die Ausbauziele müssten in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gemeinsam getragen werden.
Überragendes öffentliches Interesse
Der Ausbau der erneuerbaren Energie spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung, um Klimaziele zu erreichen. Außerdem soll mittel- und langfristig die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert werden. Ein zentraler Hebel für den Ausbau soll sein, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern.