Bei großen Infrastrukturprojekten muss die Bevölkerung in Zukunft früher gefragt werden als bisher. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum 10.03.2017, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau von Autobahnen und Schienenstrecken bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch wird und nicht erst im später stattfindenden Planfeststellungsverfahren. Dadurch soll die Akzeptanz von Großprojekten verbessert werden, hieß es in der Begründung des Gesetzes (BT-Drs. 18/10883).
Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser
Mit der Reform des Raumordnungsgesetzes soll auch der Schutz vor Hochwasser verbessert werden. Solche Vorhaben liegen eigentlich in der Zuständigkeit der Bundesländer – doch die vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf auch länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufzustellen.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/10883) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestag.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesregierung will Hochwasserschutz verbessern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.01.2017,
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