Bundestag beschließt Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Der Deutsche Bundestag hat am 30.01.2020 dem Gesetzentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, soll die Stiftung als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereitstellen. Das Gesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

Hilfe bei Weiterentwicklung und Professionalisierung

Die Stiftung, die ihren Sitz voraussichtlich in Neustrelitz haben wird, soll Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung begleiten. Ziel sei die Förderung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements unter Berücksichtigung bestehender Bundesprogramme, wie "Zusammenhalt durch Teilhabe", "Demokratie leben!" und "Bundesprogramm Ländliche Entwicklung" fördern, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Unterstützung von Forschungsvorhaben

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung perspektivisch mit 75 Beschäftigten und 30 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden. Ziel sei es, dazu beizutragen, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zukunftssicher zu machen. Daher werde die Stiftung Innovationen – insbesondere in der Digitalisierung – fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen, so das Innenministerium. Begleitend zu ihren Aufgaben werde die Stiftung auch Forschungsvorhaben unterstützen und stelle damit sicher, dass sich ihre Tätigkeit eng an den Bedarfen der Ehrenamtlichen orientiert und flexibel auf Veränderungen reagieren kann. 

Weniger Gemeinwohl-Engagement in ostdeutschen Ländern 

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, beispielsweise in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht in allen Regionen gleich stark ausgeprägt. So seien nur 9% aller Bürgerstiftungen und nur 15% aller Freiwilligenagenturen Deutschlands in den ostdeutschen Ländern angesiedelt.

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2020.