Ärzte müssen mehr Termine für Kassenpatienten einplanen
Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben haben. Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden. Das Gesetz sieht außerdem Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum 01.10.2020 von bisher 50 auf 60% steigen. Patienten sollen 2021 einen Anspruch auf elektronische Patientenakten haben.