Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit in Unternehmen mit über 500 Beschäftigten
In Betrieben mit über 200 Beschäftigten können Frauen künftig Auskunft darüber verlangen, nach welchen Kriterien sie selbst bezahlt werden und wie hoch der durchschnittliche Verdienst von Männern für gleichwertige Tätigkeiten ausfällt. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.
Redaktion beck-aktuell, 3. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (BT-Drs. 18/11133) finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Deutschen Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Thüsing, Fünf Schritte zu einem besseren Entgelttransparenzgesetz, BB 2017, 565
Langemann/Wilking, Mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern? - Bundeskabinett beschließt Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes, BB 2017, 501
Vetter, Was Gerechtigkeit nicht ist, DRiZ 2017, 69
Ludewig, Lohngerechtigkeit gesetzlich regeln?, ZRP 2016, 247
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