Bundestag beschließt Gesetz für Brexit-Übergang

Zwei Tage nach dem Scheitern des Brexit-Vertrags im britischen Unterhaus hat der Bundestag ein Gesetz zur Regelung des Übergangszeitraums nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU beschlossen. Das Gesetz tritt aber nur in Kraft, wenn der britische Austritt vollzogen ist und die bis Ende 2020 geplante Übergangsphase eintritt. Für die Vorlage stimmten am 17.01.2019 alle Fraktionen außer der AfD.

Rechtsklarheit für Bürger und Unternehmer

Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtsklarheit für Bürger und Unternehmer während der Übergangsphase zu schaffen. So sollen Anträge auf Einbürgerung von Briten in Deutschland und umgekehrt in diesem Zeitraum weiter möglich sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, auch wenn die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.

Wahrscheinlichkeit für ungeordneten Brexit gestiegen

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) kündigte in der Debatte eine intensive Vorbereitung auf einen ungeregelten Austritt der Briten aus der EU an. "Die Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit ist deutlich gestiegen", sagte er. An die 27 anderen EU-Mitglieder appellierte Maas, ihre Geschlossenheit beizubehalten. Ein ungeregelter Brexit schade allen, vor allem aber Großbritannien.

Maas: Neues Referendum reine Spekulation

"Wir waren flexibel und sind Kompromisse eingegangen", sagte Maas. Eine Fristverlängerung für den bisher für den 29.03.2019 vorgesehenen Austritt schloss er nicht aus. Dafür müsse es aber eine klare Perspektive von britischer Seite geben. Ein neues Referendum oder einen Rückzug von der Austrittserklärung nach Artikel 50 nannte Maas "reine Spekulation". Ein Entschließungsantrag der FDP, den Weg für eine Rücknahme der Austrittserklärung offenzuhalten und auf einem Sondergipfel der EU einen ungeregelten Austritt vorzubereiten, erhielt keine Mehrheit. Dafür stimmten nur die Abgeordneten von FDP und Grünen.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2019 (dpa).