Bundestag beschließt Geologiedatengesetz

Der Bundestag hat am 23.04.2020 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Geologiedatengesetzes beschlossen. Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Die Neuregelung enthalte erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Die Verordnung vereinheitliche darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Weiterhin regele der Gesetzentwurf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.

Modell soll mehr Rechtssicherheit bringen

Die Bundesregierung schaffe mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorge für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle finde im Gesetz besondere Berücksichtigung.

Relevant für zahlreiche Aufgaben von Bund und Ländern

Geologische Daten würden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt, erläutert das Ministerium weiter. Sie seien notwendig für die Untergrundplanung, die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und die Untersuchung und Bewertung geologischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden. Zudem seien geologische Daten zentral für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2020.