Wölfe dürfen in Zukunft einfacher abgeschossen werden, um Schafe und andere Nutztiere vor dem Raubtier zu schützen. Gegen die Stimmen der gesamten Opposition verabschiedete der Bundestag am 19.12.2019 ein entsprechendes Gesetz (BT-Drs. 19/10899, 19/16148), auf das sich die große Koalition nach monatelangem Ringen verständigt hatte.
Abschuss ganzer Rudel möglich
Durch 639 Wolfs-Übergriffe seien im vergangenen Jahr bundesweit 2.067 Tiere gerissen worden, erklärte der CDU-Abgeordnete Hermann Färber. "Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir den Weidetierhaltern in Deutschland wieder eine Perspektive zum Schutze ihrer Tiere bieten." In Zukunft ist ein Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Es dürfen so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden, bis es keine Attacken mehr gibt – auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird.
Trotzdem versicherte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Träger: "Es wird kein unkontrolliertes Rudelschießen geben." Tatsächlich ist vorgesehen dass jeder weitere Abschuss von den Behörden der Ländern einzeln genehmigt werden muss.
Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10899), die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/16148) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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