Bundestag beschließt Entschädigung homosexueller Soldaten

Homosexuelle Soldaten sollen für ihre Benachteiligung in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee entschädigt und rehabilitiert werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig verabschiedet hat. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, erhalten die Betroffenen einen symbolischen Geldbetrag von 3.000 Euro. Die Summe könne das erlittene Unrecht allenfalls in Ansätzen wiedergutmachen, räumte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ein.

Aufhebung von Urteilen

Das Gesetz hebt Urteile von Truppendienstgerichten auf, bei denen Soldaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Neben den Verurteilten werden aber auch diejenigen entschädigt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert, degradiert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden.

Institutionelle Diskriminierung in Bundeswehr erst 2000 beendet

Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut. Erst im Jahr 2000 wurde durch die Aufhebung eines Erlasses die institutionelle Diskriminierung in der Bundeswehr beendet. Wegen dieses Termins werden mit dem Gesetz aber ausschließlich Fälle anerkannt, die sich vor dem Juli 2000 ereignet haben.

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2021 (dpa).