Bundestag beschließt Entschädigung für Atomkonzerne

Für den 2011 beschlossenen Atomausstieg erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine millionenschwere Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete am 28.06.2018 eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2016 entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte entschädigt werden müssen.

Stilllegung von acht Atomkraftwerken

Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition beschlossen, zum Jahr 2022 aus der Atomenergie auszusteigen. Diese Entscheidung führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Kraftwerke wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.

Summe kann erst 2023 ermittelt werden

Die Höhe der jetzt beschlossenen Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einem Betrag "im oberen dreistelligen Millionenbereich".

Keine Entschädigung für Eon

Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht Eon bisher keine Entschädigung zu, weil die Reststrommengen dieses Unternehmens bis zum endgültigen Atomausstieg wohl noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2018 (dpa).

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