Stilllegung von acht Atomkraftwerken
Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition beschlossen, zum Jahr 2022 aus der Atomenergie auszusteigen. Diese Entscheidung führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Kraftwerke wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.
Summe kann erst 2023 ermittelt werden
Die Höhe der jetzt beschlossenen Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einem Betrag "im oberen dreistelligen Millionenbereich".
Keine Entschädigung für Eon
Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht Eon bisher keine Entschädigung zu, weil die Reststrommengen dieses Unternehmens bis zum endgültigen Atomausstieg wohl noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.
Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der großen Koalition (BT-Drs. 19/2508) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/3029) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Frenz, Entschädigungsansprüche gegen den Staat – eine Vergewisserung nach dem Urteil des BVerfG zum Atomausstieg, JA 2018, 360
Ludwigs, Das Urteil des BVerfG zum Atomausstiegsgesetz 2011 - Karlsruhe locuta, causa finita?, NVwZ-Beilage 2017, 3
BVerfG, Vereinbarkeit der Dreizehnten Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz, NJW 2017, 217
Zentgraf, Der Atomausstieg und seine Folgen, EWS 2016, 154
Ruttloff/Teichgräber, Das Verfahren zur Stilllegung von Kernkraftwerken in Zeiten der Energiewende, NVwZ 2016, 1119
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