Bundestag beschließt einstimmig Freigabe von Cannabis auf Rezept

Schwerkranke können in Deutschland künftig Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Der Bundestag beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf am 19.01.2017 einstimmig – nach jahrelangen Debatten über das Thema. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten damit künftig bezahlen.

Cannabis als Rauschmittel bleibt verboten

Wenn ein Arzt begründet eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome erwartet, kann er Cannabis verschreiben: Etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.

Staatlich geregelter Anbau geplant

Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden.

Auch Opposition zufrieden

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte in einer Mitteilung: "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden." Bisher hatten Cannabispatienten Sondergenehmigungen gebraucht; eine solche hatten bisher rund 1.000 Menschen. Anders als im Parlament üblich lobte die Opposition die Koalition ausdrücklich für das Gesetz. Es lasse "wenig Spielraum zum Meckern", sagte der Drogenexperte der Linken, Frank Tempel. "Chapeau, Frau Mortler!", sagte der Grünen-Experte Harald Terpe zur Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Schwächen des ursprünglichen Gesetzentwurfs seien im parlamentarischen Verfahren behoben worden.

Kurze Frist für Entscheidung der Krankenkassen

Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte, dass Schwerkranke anders als ursprünglich geplant nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreiben kann. Der Arzt könne selbst entscheiden wann "der Punkt erreicht" sei. Zudem gebe es nun eine verkürzte Frist, innerhalb derer die Krankenkassen die Cannabistherapie erlauben müssen. Statt wie bei anderen Therapien in mehreren Wochen müsse dies innerhalb von drei Tagen geschehen. "Die Patienten brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe", sagte Fischbach.

Wirkung von Cannabis soll weiter erforscht werden

Die Wirkung von Cannabisgebrauch soll besser erforscht werden. Ärzte sollen Daten von Cannabispatienten anonymisiert ans BfArM liefern. Tempel forderte, für solche Forschung mehr Geld bereitzustellen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Cannabispatienten, die Auto fahren, keinen Führerscheinverlust fürchten müssen.

Gesetz soll im März 2017 in Kraft treten

Mehrere Redner betonten, sie seien froh, dass das Thema im Gesetzesverfahren nicht mit der Frage von Cannabis als Rauschgift im Freizeitkonsum verknüpft worden sei. "Es geht nicht um Kiffen auf Rezept", betonte die CDU-Politikerin Karin Maag. Ihr SPD-Kollege Burkhard Blienert sprach sich indessen für eine Entkriminalisierung und regulierten Konsum aus. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Es soll im März 2017  in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2017 (dpa).

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