Der Bundestag erleichtert Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten die Einreise nach Deutschland. Die Abgeordneten beschlossen in der Nacht zum 10.03.2017 die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den wissenschaftlichen Austausch innerhalb Europas vereinfachen soll. So kann ein indischer Forscher, der nur ein Forschungsvisum für Frankreich hat, künftig unkompliziert auch nach Deutschland kommen. Ebenso darf ein chilenischer Student mit einem Visum für Spanien ein Semester in Deutschland absolvieren. Arbeitskräfte international tätiger Unternehmen können ebenfalls einfacher von einem EU-Land in ein anderes versetzt werden.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).
Den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration" der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11136) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Welte, Aufenthaltsrechte im Hochschulbereich, ZAR 2014, 415
Europäische Kommission schlägt gemeinsame Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Saisonarbeitnehmer vor, Meldung vom 15.07.2010, FD-ArbR 2010, 305799