Bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und sensiblen Umgebungen
Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.
Weitergehende Maskenpflicht bleibt Ländersache
Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.
Kritik von der Opposition
In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition "erhebliche handwerkliche Mängel" vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen "ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung" zurückzugeben.
Nicht mehr als nötig - Lauterbach und Buschmann verteidigen Maßnahmen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte dagegen die Regeln: "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger." Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote."