Bundestag beschließt bessere Leistungen für Contergan-Geschädigte

Künftig erhalten Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, bessere Leistungen. Dies sieht das Vierte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor, das der Bundestag am 15.12.2016 beschlossen hat. Danach würden Leistungen für spezifische Bedarfe künftig pauschal und ohne Antrag gezahlt, erläutert das Bundesfamilienministerium. Jeder Betroffene bekomme hierfür einen jährlichen Sockelbetrag und zusätzliche Leistungen entsprechend der Schwere der Schädigung.

Weniger Aufwand für Geschädigte und weniger Bürokratie

Durch die Auszahlung pauschaler Beträge verringere sich auch der Aufwand für die Auszahlung der Leistungen für spezifische Bedarfe deutlich, zeigt sich das Familienministerium zufrieden. Für die Betroffenen werde es leichter, Leistungen zu bekommen. Zudem werde Bürokratie abgebaut. Die Conterganstiftung für behinderte Menschen könne damit auch stärker als Servicestelle und Dienstleister für die Betroffenen ausgebaut werden.

Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Geschädigte

Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit. Dazu gehören Kapitalentschädigungen, Conterganrenten (von derzeit bis zu 7.480 Euro im Monat) sowie seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz. Für die spezifischen Bedarfe stehen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016.

Mehr zum Thema