Bundestag: EU-Ausländer erhalten künftig später Sozialleistungen

Der Bundestag hat die Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland eingeschränkt. Sie erhalten künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie nicht hier arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Das Parlament verabschiedete am 01.12.2016 ein entsprechendes Gesetz, das aber noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

BSG-Urteil verschärfte Handlungsbedarf

Das Bundessozialgericht hatte im Jahr 2015 geurteilt, dass EU-Bürger schon nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können. Daraufhin hat die große Koalition eine Änderung der bisherigen Rechtslage vereinbart, um Städte und Gemeinden vor hohen Kosten zu schützen. Nach der jetzt beschlossenen Reform erhalten die Betroffenen vor Ablauf der festgelegten Fristen nur für maximal einen Monat Überbrückungsleistungen - bis zur Ausreise in ihr Heimatland.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2016 (dpa).

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