Bundestag beschließt Adoptionshilfe-Gesetz

Der Bundestag hat am 28.05.2020 das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption gebilligt. Eingeführt werden solle ein Rechtsanspruch auf Beratung für alle Beteiligten, teilte das Bundesfamilienministerium mit. Vor einer Stiefkindadoption sei dagegen eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 01.10.2020 in Kraft treten.

Rechtsanspruch auf Beratung

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption würden so als Ganzes betrachtet und begleitet, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Zudem werde eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie solle sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem würden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

Offener Umgang mit Adoption als Ziel

Das Gesetz soll ferner zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache der Adoption aufzuklären. Zum anderen soll nach der geplanten Neuregelung die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheide, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht sei, würden geschützt bleiben.

Vermittlungsstellen sollen gestärkt werden

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten nach der Neuregelung einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

Verbot unbegleiteter Auslandsadoptionen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle würden nach dem neuen Gesetz untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit werde ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

djb kritisiert Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien durch das beschlossene Gesetz. Auch drei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle habe ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, nur einen Elternteil. Während der Ehemann der Gebärenden gemäß § 1592 Nr. 1 BGB mit der Geburt des Kindes automatisch zweiter rechtlicher Elternteil werde, sei die Ehefrau mangels abstammungsrechtlicher Regelung auf die Stiefkindadoption verwiesen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Gleiches gelte, wenn der zweite Elternteil personenstandsrechtlich als "divers" eingetragen ist. Auch eine Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB sei nur für einen Mann möglich. Der djb fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht, eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption lasse sich damit aber nicht verbinden. Der djb kritisierte mit Nachdruck, dass Änderungsanträge, die eine Ausnahme vorgesehen haben, wenn das Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, in der Abstimmung im Bundestag abgelehnt wurden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2020.