Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes "zur weiteren Digitalisierung der Justiz" (BT-Drs. 20/10943) in den Bundestag eingebracht. "Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden", heißt es darin.
Der Entwurf sieht unter anderem in allen Verfahrensordnungen hybride Akten für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile sowie für vor Einführung der E-Akte in Papier begonnene Akten und während der Pilotierungsphase elektronisch begonnene Akten vor. Zudem will die Regierung die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen erweitern.
Videoschalte in Revisionsverhandlung soll möglich werden
Künftig soll in der Revisionshauptverhandlung außerdem die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz ersetzt werden können. Weiterhin schlägt die Bundesregierung "die beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER im elektronischen Rechtsverkehr" vor.
Am Mittwoch soll der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Bundesregierung hat die Vorlage dem Bundesrat zudem als besonders eilbedürftig übermittelt, eine Stellungnahme von dort steht noch aus.