Bundestag berät über Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Bundestag hat am 16.02.2017 in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Durch das Gesetz soll der staatliche Vorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern, deren anderer Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Vorausgegangen sind dem Gesetzentwurf laut Familienministerium intensive Verhandlungen mit den Ländern. Ursprünglich sei ein Inkrafttreten zu Jahresbeginn geplant gewesen. Nun soll die Reform zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Aufhebung der Höchstbezugsdauer

Ab 01.07.2017 werde der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, berichtet das Ministerium. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten werde für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres sei zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.

Lückenlos für alle Kinder

Es werde so gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten, erläuterte das Ministerium. Zugleich werde für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Unterhaltsvorschuss erhöht gleichzeitig die Chance auf Unterhaltszahlung

Der Unterhaltsvorschuss sei eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätige nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichere nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelinge durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließe. Der Unterhaltsvorschuss sichere verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trage zu ihrem Wohlergehen bei. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10.02.2017 bereits zugestimmt. Es ist nun geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2017.

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