Der Zugang zum Medizinstudium in Deutschland soll gerechter werden. Dafür ist im Bundestag am 07.06.2019 eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor mit Blick auf die überlangen Wartezeiten auf einen Studienplatz und die zu hohe Gewichtung der Abiturnote eine fehlende Chancengerechtigkeit bemängelt und die Politik zu einer Neuregelung verpflichtet.
Ansturm auf Medizinstudienplätze ungebrochen
Bei der Auswahl der Studienbewerber für Medizin müssten auch weitere Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen berücksichtigt werden. Zudem forderten die Richter eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Der Ansturm auf Medizinstudienplätze ist ungebrochen: Zuletzt seien etwa 62.000 Bewerber auf 11.000 Plätze gekommen, sagte die CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tiemann in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf. Die durchschnittliche Wartezeit betrage derzeit 14 bis 15 Semester. Der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung, Michael Meister (CDU), kündigte an, dass der Zugang zum Medizinstudium bis zum 01.12.2019 neu geregelt sein werde.
Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2019 (dpa).
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