Bundestag berät Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

Der Bundestag hat am 16.02.2017 in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf war am 11.01.2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden und schafft eine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen könnten durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Gesetz verschafft individuellen Auskunftsanspruch

Große Unternehmen müssten sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gebe es kein Gesetz, dass das Thema "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" voranbringe. Dass Gesetz bringe einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssten diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

Neue betriebliche Verfahren

Zudem würden neue betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit etabliert: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten würden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Neu eingeführt werde auch der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssten künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte seien für alle einsehbar.

Weiteres Verfahren und Inkrafttreten

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 06.03.2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 01.07.2017 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2017.

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