Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Morgen des 17.05.2019 vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar eigentlich zu spät – aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26.05.2019 wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2019 einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte (BeckRS 2019, 6147).
Über 80.000 Betroffene
Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war Ende Januar 2019 vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft worden (BeckRS 2019, 1818). Vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.
Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl, BeckRS 2019, 6147
BVerfG, Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig, BeckRS 2019, 1818
Lang, Inklusives Wahlrecht - ein Update, ZRP 2018, 19
Uerpmann-Wittzack, Der Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Betreuung auf dem Prüfstand des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, DÖV 2016, 608
Schulte, Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht, ZRP 2012, 16
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG: Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei der Europawahl, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.04.2019, becklink 2012872
BVerfG: Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftätern verfassungswidrig, becklink 2012306