Diskriminierung ohne wissenschaftlichen Grund
Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird. Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. "Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung", betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. "Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben." Wegen des "individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der Risikobewertung aber weiterhin möglich.
Individuelle "Spendetauglichkeit" statt Höchstaltersgrenze
Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle "Spendetauglichkeit" beurteilen.