Bundestag: Neues zu Balkonkraftwerken, Flüchtlingskosten und Arzneimittelproduktion

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen mehr Geld für die Versorgung von Flüchtlingen bereitzustellen. Auch ein Gesetz zu Balkonkraftwerken wurde verabschiedet: Vermieter und Eigentümer sollen nicht mehr blockieren dürfen.

Die Bundesländer sollen vom Bund mehr Geld für die Versorgung von Geflüchteten erhalten. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und des Stabilisierungsfondsgesetzes hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Mit dem Gesetz erhalten die Länder für das laufende Jahr statt der ursprünglich veranschlagten 1,25 Milliarden Euro zunächst 1,75 Milliarden Euro als vorläufige Unterstützung. Sollte die Zahl der neuen Asylanträge die Prognosen übersteigen, kann die Summe am Jahresende noch angepasst werden.

Der Entwurf ist ein Kompromiss, auf den sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten bereits im vergangenen November nach monatelangem Streit geeinigt hatten. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Balkonkraftwerke werden privilegierte bauliche Maßnahmen

Zudem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern soll. Mit dem Gesetz werden die Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter baulicher Maßnahmen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG aufgenommen. Die Neuerung ist eine Reaktion auf die gestiegene Zahl der kleinen Solaranlagen. Insgesamt sind in Deutschland 563.000 Anlagen in Betrieb.

Bisher brauchen Mieterinnen und Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters - beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft, um ein solches Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Diese Zustimmung konnte ohne sachlichen Grund verweigert werden. Das hat der Gesetzgeber nun geändert. Durch die Privilegierung haben Mieter künftig einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung. Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Balkonkraftwerk am Haus angebracht wird. Grundsätzlich darf eine solche Anlage aber installiert werden.

Durch die Gesetzesnovelle wird es ferner vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.

Deutsche Pharmaunternehmen dürfen künftig Geheimpreise aushandeln

Ferner hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket gebilligt, mit dem die Arzneimittelproduktion in Deutschland gefördert werden soll. Der Großteil der Medikamente werde inzwischen in China oder Indien produziert, was die Versorgung in Deutschland gefährde.

Das Gesetz sieht unter anderem Vereinfachungen und Beschleunigungen bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren vor. So müssen etwa bestimmte klinische Studien nur noch bei einer einzelnen Stelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt werden.

Weiterhin dürfen Pharmaunternehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen Geheimpreise für patentgeschützte Medikamente aushandeln. Dadurch sollen die Preise sinken. Diese Regelung ist allerdings umstritten und wird deshalb zunächst auf vier Jahre befristet. Bis Ende 2026 sollen die Auswirkungen der Maßnahme überprüft werden.

Wärmeplanung und Schulförderung

Mehr Geld gibt es außerdem für die Wärmeplanung der Städte und Gemeinden, die bis 2028 nun insgesamt 500 Millionen Euro erhalten sollen, und für das Startchancen-Programm, mit dem Schulen in sozialen Brennpunkten gefördert werden sollen. Hierfür werden jährlich 600 Millionen Euro an die Länder gehen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 5. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).