Das Fachgespräch "Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern" fand am Montag im Frauenausschuss statt, einen Tag vor dem heutigen Internationalen Aktionstag "NEIN zu Gewalt an Frauen".
Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) mahnte einen zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen an: "Es bedarf an dieser Stelle keiner erneuten Bedarfsanalysen", betonte sie. Es fehlten schlichtweg Frauenhausplätze.
Sie forderte zudem einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Frauenhäusern. "24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr", sagte Bierbaum. Schutz und Beratung müssten außerdem für alle Frauen gewährleistet werden, einschließlich trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen sowie auch älterer Frauen und ebenso von Frauen mit Behinderungen.
Hohes Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt, seltene Verurteilungen, milde Strafen
Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin beim Opferhilfeverein Weisser Ring, sagte, Gewalt gegen Frauen habe verschiedene Gesichter. Sie nannte beispielhaft die häusliche Gewalt, Femizide und die digitale Gewalt. Bei der häuslichen Gewalt nenne das "Hellfeld" 266.000 vom BKA registrierte Fälle im Jahr 2024. Am vergangenen Freitag waren die BKA-Lagebilder zu "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten" und "Häuslicher Gewalt" für 2024 veröffentlicht worden, wonach häusliche Gewalt einen neuen Höchststand erreichte. Gerade bei häuslicher Gewalt, so Biwer, gebe es aber ein gewaltiges Dunkelfeld durch die Beziehung zu den Tätern, durch Scham und die Hürden für Betroffene. Gleichzeitig sei festzustellen, dass Verurteilungen bei Tätern häuslicher Gewalt selten seien und das Strafmaß milde.
Ein besonders gravierendes Problem für die betroffenen Frauen sei es auch, dass Familiengerichte im Falle einer Trennung meist urteilten, "dass der Täter regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern haben darf", sagte Biwer. Insofern müsse die Frau weiterhin Kontakt mit dem Kindesvater halten. Die im Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung geplante bundesweite elektronische Fußfessel begrüßte sie ebenso wie weitere darin enthaltene Verschärfungen. Der Bundestag sollte der Regelung zustimmen, sagte Biwer.
Gewaltschutz muss Vorrang vor Sorge- und Umgangsrechten haben
Sibylle Schreiber vom Verein Frauenhauskoordinierung sagte: "Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen findet mitten unter uns statt." Täter seien "Menschen wie unsere Nachbarn, vielleicht der Partner unserer alten Schulfreundin oder der nette Steuerberater". Dass dies immer noch geschehe, liege in der Verantwortung aller. Habe eine Frau den Mut, sich Schutz und Beratung zu suchen, so werde sie aktuell im Stich gelassen. Sie müsse wochenlang auf einen persönlichen Beratungstermin warten und telefoniere sich die Finger wund, um einen freien Frauenhausplatz in ihrer Nähe zu finden.
Mit der Flucht ins Frauenhaus riskierten Frauen zudem nicht selten das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder. Grundsätzlich müsse der Schutz vor Gewalt Vorrang vor Sorge- und Umgangsrechten des gewalttätigen Elternteils haben, forderte Schreiber. "Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts müssen bei häuslicher Gewalt zukünftig selbstverständlich sein", sagte sie.
Sexualstrafrecht reformieren: "Ja heißt Ja" statt "Nein heißt Nein"
Das sah auch Sina Tonk vom Frauenschutzverein Terre des Femmes so: Gewalttätigen Vätern müsse der Umgang mit den Kindern sofort entzogen werden. Sie forderte außerdem eine ganzheitliche Schutz- und Präventionsstrategie, "die ausreichend finanziert ist". Weiterhin vereinzelt Pflaster auf ein strukturelles Problem dieses Ausmaßes zu kleben, "vermehrt das Leid von Betroffenen und verursacht jedes Jahr mehr Kosten und Folgekosten."
Tonk plädiert zudem für eine Reform des Sexualstrafrechts. "Nein heißt Nein" sei richtig und wichtig gewesen, es müsse aber nun ein Schritt weitergegangen werden und der Grundsatz "Ja heißt Ja" gesetzlich verankert werden. Dieser notwendige Paradigmenwechsel setze ein klares Zeichen. Einvernehmlicher Sex müsse klar auf einer frei gegebenen, jederzeit widerrufbaren Zustimmung der beteiligten Personen beruhen. "Ein fehlendes Nein ist kein Einverständnis", machte sie deutlich.
Vollzugsmittel in Täterarbeit stecken
Uwe Stürmer, Polizeipräsident von Ravensburg, erklärte: "Jeder Femizid kostet eine Million Euro". Er plädierte dafür, die Mittel für den Vollzug in die Täterarbeit zu stecken. Es brauche eine stärkere Professionalisierung. "Für mich muss die Rechtsgüterabwägung zwischen dem Schutz des Lebens und den Eingriffen, die den Tätern zugemutet werden können, neu justiert werden", sagte Stürmer.
Man könne mit kurzfristigen Maßnahmen einiges tun. "Es muss aber das Bewusstsein Platz greifen, dass das Tötungsdelikte sind, die in archaischen Besitzansprüchen ihre Ursache haben, die tief verwurzelt sind", befand er. Seiner Ansicht nach ließe sich zum Schutz der Opfer viel mehr tun "als darauf zu vertrauen, dass es gut ausgeht".


