Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zur teilweise umstrittenen Reform des europäischen Urheberrechts verteidigt. "Ein besserer Kompromiss war in Brüssel nicht zu erhalten", sagte Justizstaatssekretär Christian Lange am 13.03.2019 in einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen auf EU-Ebene deutliche Verbesserungen erreicht. Sie habe zudem ihre großen Vorbehalte gegen den vielfach kritisierten Artikel 13 den anderen EU-Staaten deutlich gemacht. "Sollte die Richtlinie in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden, werden wir bei der Umsetzung ins deutsche Recht besonders darauf zu achten haben, wie den berechtigten Bedenken im Hinblick auf diese Regelung Rechnung getragen werden kann."
Kritiker befürchten Ende des freien Internets
Artikel 13 sieht vor, kommerzielle Plattformen wie Youtube beim Urheberrecht stärker in die Pflicht zu nehmen. Von Benutzern hochgeladenes Material wie Videos soll überprüft werden. Dies geht nach Auffassung von Kritikern nur über Filter, die bereits beim Hochladen prüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Es drohe Zensur und ein Ende des freien Internets.
Die Linke unterstreicht hohe Fehlerraten der Uploadfilter
Für die Linke, die die Aktuelle Stunde beantragt hatte, nannte Anke Domscheit-Berg die Reform "ein rechtliches Monstrum, das Geschäftsmodelle aus dem Zeitalter der Druckerpresse künstlich am Leben erhält". Ohne Uploadfilter lasse sich Artikel 13 nicht umsetzen. Solche Filter hätten aber hohe Fehlerraten. Dies könne jährlich 30 Millionen zu Unrecht gesperrte Inhalte zur Folge haben.
Auch digitalpolitischer Sprecher der SPD für Änderung des Artikels 13
Die AfD-Abgeordnete Joana Cotar kritisierte: "Man will das Internet als Ort der freien Meinungsäußerung zerstören, weil es den Etablierten schlicht ein Dorn im Auge ist." Solche Bedenken und Vorwürfe wies der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann zurück: "Da werden Falschbehauptungen in die Welt gesetzt, dass die Schwarte kracht." Allerdings setzte auch Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, auf eine Änderung von Artikel 13 vor der für Ende März 2019 geplanten Entscheidung des Europaparlaments. Dies sei noch möglich.
Redaktion beck-aktuell, 14. März 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Pfennig, Forderungen der deutschen Urheber und ausübenden Künstler zum Reformprozess des Urheberrechts der EU, ZUM 2018, 252
Brauneck, EU-Urheberrechtsreform: Umverteilung für Verleger und Pflichten für Online-Dienste unionsrechtmäßig?, EuZW 2017, 450
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