Bundesregierung zeigt Brexit-Folgen für britische Mandatsträger auf kommunaler Ebene in Deutschland auf

Die Folgen eines Ausscheidens Großbritanniens aus der EU mit beziehungsweise ohne Austrittsvertrag für britische Staatsbürger, die in Deutschland ein politisches Mandat auf kommunaler Ebene haben, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/7100) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/6602). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat nach insoweit übereinstimmenden Regelungen in den Kommunalwahlgesetzen der Länder "der Wegfall einer für die Wählbarkeit maßgebenden Voraussetzung den Verlust des Mandats zur Folge".

Verlust des aktiven und passiven Kommunalwahlrechts

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verlieren britische Staatsangehörige mit einem Austritt Großbritanniens aus der EU in beiden angesprochenen Alternativen in Deutschland das aktive und passive Kommunalwahlrecht. Für Personen, die neben der britischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates besitzen, ändere sich dagegen nichts.

Übergangszeit nach Brexit ohne Austrittsabkommen

Für den Fall, dass Großbritannien ohne Austrittsabkommen aus der EU ausscheiden sollte, beabsichtigt das Bundesinnenministerium, eine Verordnung zu erlassen, "auf deren Grundlage bisher freizügigkeitsberechtigte britische Bürgerinnen und Bürger und ihre Familienangehörigen für eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten ohne weitere ausländerrechtliche Maßnahmen in Deutschland leben und arbeiten können wie bisher". Mit Zustimmung des Bundesrates könne die Übergangszeit verlängert werden. Bis zum Ende dieser Übergangszeit müssen britische Bürger und ihre Familienangehörigen laut Vorlage für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2019.