Bundesregierung will Zivilprozess effizienter machen

Die Bundesregierung will Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin gewährleisten. Das Bundeskabinett hat dafür am 31.07.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der ZPO geändert und modernisiert werden sollen. Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, seien entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich.

Mindestgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die bislang in einer Übergangsvorschrift enthaltene Mindestgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen dauerhaft festgeschrieben werden soll, um den BGH zu entlasten. Demnach soll eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum BGH einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro erfordern.

Neue Spezialspruchkörper bei LG und OLG

Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll zudem ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll nach den Plänen des Kabinetts vorgeschrieben werden, dass bei den Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend Spezialspruchkörper für Pressesachen, das Erbrecht sowie insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden eingerichtet werden.

Abschluss wirksamen Vergleichs soll erleichtert werden

Sachverständige sollen nach der Neuregelung auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts beratend hinzugezogen werden können, insbesondere bei technisch komplexen Sachverhalten. Auch die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen Vergleichs vor Gericht sollen erleichtert werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere punktuelle Änderungen der ZPO, die die Effizienz der zivilrechtlichen Gerichtsverfahren ohne Einbußen des Rechtsschutzes steigern sollen.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2019.

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