Weniger gesonderte Entgelte
Händler sollen nach dem Entwurf in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen dürfen. Dies soll europaweit gelten – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet. Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht soll nunmehr gesetzlich verankert werden. Verbraucher sollen sich Lastschriften weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen können. Auch dies gelte in Zukunft europaweit, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.
Europaweiter Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt
Die bestehenden Vorschriften für Zahlungsdienste werden nach der geplanten Neuregelung an den technologischen Fortschritt angepasst: Sogenannte Zahlungsauslösedienstleister – die bislang in einem aufsichtsrechtlichen Graubereich tätig waren – und "Kontoinformationsdienstleister" würden dem Aufsichtsregime der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Im Gegenzug sollen die Dienstleister europaweiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt erhalten. Kontoführende Kreditinstitute sollen – sofern der Kontoinhaber einwilligt – regulierten Anbietern unter Einhaltung bestimmter Sicherungsanforderungen Zugang zu ausgewählten Kontoinformationen gewähren müssen.
Starke Kundenauthentifizierung bei risikoreichen Zahlungen
Die Sicherheit von Zahlungen – insbesondere im Internet – soll laut Finanzministerium dadurch verbessert werden, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung, also eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (beispielsweise Karte und TAN) verlangen sollen.
Verringerung der Verbraucherhaftung für nicht autorisierte Zahlungen
Verbraucher sollen in Zukunft für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro (zuvor: 150 Euro) haften. Auch sollen die Mindestanforderungen an die Darlegungs- und Beweislast von Zahlungsdienstleistern bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen zugunsten der Verbraucher erhöht werden. Danach soll der Zahlungsdienstleister künftig unterstützende Beweismittel vorlegen müssen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers nachzuweisen. Bei Fehlüberweisungen sei eine Mitwirkungspflicht des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers vorgesehen, um es dem Verbraucher zu erleichtern, fehlüberwiesenes Geld zurückzuerlangen.