Die Bundesregierung will es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen erleichtern, verstärkt Videoüberwachung einzusetzen. Dafür soll das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden. Das Kabinett habe bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, teilt die Regierung am 21.12.2016 mit. Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, aber auch das Attentat in Ansbach und der Amoklauf in München hätten gezeigt, dass Terroristen und Straftäter für Anschläge hochfrequentierte, öffentlich zugängliche Anlagen auswählten, um größtmöglichen Schaden anzurichten, erläutert die Bundesregierung.
Private Betreiber jedoch nicht zu Videoüberwachung verpflichtet
Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen soll bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch private Betreiber in öffentlich zugänglichen Räumen als "besonders wichtiges Interesse" gelten. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen diese gesetzliche Wertung bei der Prüfung von Videoüberwachung besonders berücksichtigen. Das betreffe alle Arten von öffentlichen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten oder Einkaufszentren und gelte damit auch für Weihnachtsmärkte. Außerdem würden alle Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs einbezogen und dazugehörige Einrichtungen wie Busbahnhöfe oder Fährterminals. Betreiber öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge würden zwar nicht verpflichtet, Videoüberwachung einzusetzen. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es aber wünschenswert, wenn sie von dieser Möglichkeit stärker Gebrauch machten.
Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.
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