Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte und Dienstleistungen
Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie Digitale Inhalte sieht umfassende Gewährleistungsrechte für Verbraucher in Bezug auf digitale Inhalte (beispielsweise Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (beispielsweise soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste) vor. Die Regelungen sollen auch für körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (beispielsweise Musik-CDs und DVDs) gelten. Verbraucher sollen unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte erhalten, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zur Vertragsbeendigung.
Gewährleistungsrechte auch bei "Bezahlen mit Daten"
Diese Gewährleistungsrechte stünden Verbrauchern ferner künftig auch bei solchen Verträgen zu, bei denen die Verbraucher anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung stellen ("Bezahlen mit Daten"). Dies betreffe etwa die Nutzung sozialer Netzwerken.
Updateverpflichtung für Anbieter digitaler Produkte
Durch die geplante Neuregelung soll den Anbietern digitaler Produkte auch eine Updateverpflichtung auferlegt werden. Haben Verbraucher ein digitales Produkt erworben, schulde der Unternehmer auch die Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates, so das Bundesjustizministerium. Bei fortlaufenden Vertragsbeziehungen soll diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer gelten; bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen soll sie für einen Zeitraum gelten, den die Verbraucher vernünftigerweise erwarten können.
Umfassende Hinweispflichten für Online-Marktplätze
Das des Umsetzungsgesetz zur Modernisierungsrichtlinie sieht für Online-Marktplätze wie etwa eBay oder Amazon umfassende Hinweispflichten zugunsten von Verbrauchern vor. Sie sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen. Sie müssen Verbraucher künftig darüber informieren, ob es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Verbraucher sollen beim Kauf von Eintrittskarten auf dem Ticketzweitmarkt künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informiert werden.
Härtere Sanktionen bei Verstößen
Daneben soll für Anbieter eine Informationspflicht eingeführt werden, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde. Der Entwurf sieht zudem eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. Europaweite Verstöße gegen Regelungen des Verbrauchervertragsrechts sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Übermittlung der Entwürfe an Bundesrat und Bundestag
Die Regierungsentwürfe werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt.