Bundesregierung will Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren

Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten erschweren. Dazu sieht der Gesetzentwurf zur Mobilisierung von Bauland, den das Bundeskabinett am 04.11.2020 beschlossen hat, einen befristeten Genehmigungsvorbehalt vor. Die neuen Regelungen sollen die Verdrängung von Mietern aus Wohngebieten verhindern helfen. 

Ausnahmen vorgesehen

Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025 gelten. Geplant ist, dass in Gebieten mit hohen Mieten und knappem Wohnraum die örtlichen Behörden einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen müssen. Die Ausweisung solcher Gebiete ist Sache der Landesregierungen. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa wenn Eigentümer Wohnungen an Familienmitglieder zur eigenen Nutzung verkaufen oder das Wohnungseigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll.

Ausreichend bezahlbare Mietwohnungen erforderlich

Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, drohe Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung, betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten sei dies ein Riesenproblem für alteingesessene Miete. Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, so Lambrecht.

Reform war heftig umstritten

Die Novelle war zwischen den Koalitionspartnern heftig umstritten. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) plante zunächst höhere Hürden für die Umwandlung, machte dann aber einen Rückzieher, was sein Ministerium mit Widerstand in den Ländern begründete. Die SPD drohte daraufhin mit Blockade.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2020 (dpa).