Bundesregierung will Sicherheit in Arzneimittelversorgung steigern

Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) (BT-Drs. 19/8753). Dies berichtete der Pressedienst des Bundestags am 28.03.2019. So soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, unter anderem durch mehr Kontrollen und eine Informationspflicht über Rückrufe. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Mehr unangemeldete Kontrollen

Nach der geplanten Neuregelung sollen die Rückrufkompetenzen der Bundesoberbehörden bei Qualitätsmängeln oder dem Verdacht einer Arzneimittelfälschung erweitert werden. Es soll häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Regressanspruch bei Produktmängeln

Die Krankenkassen sollen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen erhalten. Für Versicherte würde bei einer Neuverordnung infolge eines Arzneimittelrückrufs die Zuzahlung wegfallen. 

Einführung des elektronischen Rezepts

Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung. So soll die Selbstverwaltung die Voraussetzungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes schaffen. Auch sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer Fernbehandlung, zum Beispiel einer Videosprechstunde, abgeben können.

Besserer Zugang zu Biosimilars

Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern soll künftig auch eine bedarfsgerechte Lieferfähigkeit berücksichtigt werden, um Liefer- und Versorgungsengpässen vorzubeugen. Heilpraktiker brauchen für die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel künftig eine Erlaubnis. Zudem soll verstärkt auf sogenannte Biosimilars zurückgegriffen werden. Dabei handelt es sich um biotechnologisch hergestellte Folgepräparate von Biopharmazeutika mit ähnlicher Wirkung.

Erleichterungen bei Versorgung mit medizinischem Cannabis

Mit dem Entwurf sollen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen zu verbieten. Geregelt wird außerdem, dass bei einer Versorgung mit medizinischem Cannabis keine neue Genehmigung erforderlich ist, wenn die Dosierung angepasst oder die Blütensorte gewechselt wird.

Neuregelung bei Vergütung von Auszubildenden in der Pflege

Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 unter das neue Pflegeberufegesetz fallen, sollen im ersten Ausbildungsjahr von den Kostenträgern komplett refinanziert werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2019.