Risiken und Bedrohungslagen besser erkennen
Mit dem dem KRITIS-Dachgesetz werde erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Mit der Neuregelung will die Bundesregierung besonders zu schützende Bereiche definieren, Risiken und Bedrohungslagen besser erkennen und verpflichtende Schutzstandards festlegen. Auch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die für den unmittelbaren Schutz ihrer Anlagen Verantwortung tragen, müssten ihre Schutzmaßnahmen verstärken. "Systeme müssen besser gegen Ausfälle geschützt sein", sagte Faeser.
Infrastrukturen klar und systematisch identifizieren
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, sollen im KRITIS-Dachgesetz die Kritischen Infrastrukturen klar und systematisch identifiziert werden. Bisherige Cybersicherheits-Bestimmungen zu Kritischen Infrastrukturen im Sinne der BSI-Kritis-Verordnung und dem BSI-Gesetz werden nach der geplanten Neuregelung insoweit ergänzt. Durch regelmäßige vom Staat und den KRITIS-Betreibern durchzuführende Risikobewertungen sollen Gefahren besser erkannt werden.
Mindeststandards für Betreiber kritischer Infrastrukturen
Als weitere Säule legt das Eckpunktepapier sektorenübergreifende Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen fest. Damit soll den Betreibern mehr Orientierung und Handlungssicherheit gegeben werden, um sich gegenüber Gefahren zu schützen, heißt es in der Mitteilung des Bundesinnenministeriums.
Zentrales Störungs-Monitoring geplant
Ein zentrales Störungs-Monitoring werde als Ergänzung zum bestehenden Meldewesen im Cybersicherheitsbereich einen Überblick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen gewährleisten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich der Kritischen Infrastrukturen soll durch das KRITIS-Dachgesetz klarer herausgearbeitet werden.
Europaweit einheitliche Mindestvorgaben
Das KRITIS-Dachgesetz soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience/CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. Durch die Einbettung in das europäische Gesamtsystem und europaweite einheitliche Mindestvorgaben sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation werde auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.