Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergeldes
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu mitteilt, sehe der Koalitionsvertrag die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang sei vorgesehen, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte Neuregelung der Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) vorzunehmen. Das Moratorium solle die geltenden Sanktionsregelungen für Pflichtverletzungen nun im Hinblick darauf bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen.
BVerfG-Urteil macht Neuregelung der Sanktionen erforderlich
In seinem Urteil vom 05.11.2019 hatte das BVerfG laut Mitteilung entschieden, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch seien nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhältnismäßig, mit denen auf Pflichtverletzungen reagiert werden könne. Bis zur gesetzlichen Neuregelung habe das BVerfG Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie seien die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt worden.