Bundesregierung will Regelung zur Majestätsbeleidigung streichen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11243) zur Abschaffung von § 103 StGB, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten betrifft, in den Bundestag eingebracht. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 23.02.2017. Der aufgrund seiner Entstehungsgeschichte auch als Majestätsbeleidigung bezeichnete Straftatbestand spielte in dem Verfahren des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Fernseh-Satiriker Jan Böhmermann erstmals seit langem wieder eine Rolle.

Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten

In ihrem Gesetzentwurf "zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" bezeichnet die Bundesregierung die normalen Strafvorschriften für Beleidigung als "ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten". Insbesondere bedürfe es keines "erhöhten Strafrahmens". Auch das Völkerrecht verpflichte nicht zu "Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten". § 103 StGB erscheine "nicht mehr zeitgemäß" und sei "daher entbehrlich". Das Gesetz mit dem schlichten Wortlaut "§ 103 wird aufgehoben" soll nach dem Willen der Bundesregierung im Januar 2018 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2017.