Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11243) zur Abschaffung von § 103 StGB, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten betrifft, in den Bundestag eingebracht. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 23.02.2017. Der aufgrund seiner Entstehungsgeschichte auch als Majestätsbeleidigung bezeichnete Straftatbestand spielte in dem Verfahren des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Fernseh-Satiriker Jan Böhmermann erstmals seit langem wieder eine Rolle.
Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten
In ihrem Gesetzentwurf "zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" bezeichnet die Bundesregierung die normalen Strafvorschriften für Beleidigung als "ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten". Insbesondere bedürfe es keines "erhöhten Strafrahmens". Auch das Völkerrecht verpflichte nicht zu "Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten". § 103 StGB erscheine "nicht mehr zeitgemäß" und sei "daher entbehrlich". Das Gesetz mit dem schlichten Wortlaut "§ 103 wird aufgehoben" soll nach dem Willen der Bundesregierung im Januar 2018 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11243) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313
Heinke, Unzulässiges Festhalten an einer überkommenen Strafnorm, ZRP 2016, 121
Aus dem Nachrichtenarchiv
Kabinett will Majestätsbeleidigungs-Paragrafen abschaffen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005558
DAV unterstützt Streichung des § 103 StGB, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.01.2017, becklink 2005412
Bundesrat will § 103 StGB streichen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.12.2016, becklink 2005278