Lockerungen bei der Biogasgewinnung
Der Entwurf sieht vor, die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 auszusetzen, um so die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen zu erhöhen. Zugleich soll es Lockerungen bei den Anforderungen an die Herkunft der Biomasse geben. Nach Ansicht der Bundesregierung könnten die bestehenden Bioenergieanlagen kurzfristig dazu beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.
Wasserstoffproduktion mit überschüssigen Strom aus Windenergie
Die Änderungen sollen es zudem erleichtern, dass überschüssiger Strom der Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Laut Bundesregierung gebe es überschüssigen Strom bei hohem Windaufkommen. Dann könnten Netzengpässe auftreten, die es erforderlich machten, Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abzuschalten. Dies führe dazu, dass die ganze Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht ausgenutzt werden könne.
Wind und Sonne: Tagebaufolgeflächen schneller erschließen
Mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik ziele die Neuregelung darauf ab, die Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es darüber hinaus den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne müssten sie dann nicht mehr vorab anpassen. Auch eine planerische Ausweisung von Windenergiegebieten sei durch die Anpassung des Baugesetzbuches nicht mehr von Nöten.