Bundesregierung will Planungssicherstellungsgesetz verlängern

Die Bundesregierung will die bis Ende 2022 geltenden Regelungen des "Planungssicherstellungsgesetzes" verlängern. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/3714) vorgelegt. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 soll sicherstellen, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Vermeidung physischen Zusammenkommens

Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, ohne die die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten, heißt es in der Vorlage. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen gehe, sollten diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden.

Verlängerung der Geltungsdauer "dringend notwendig"

Die Evaluierung des Planungssicherstellungsgesetzes wird den Angaben zufolge erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Gleichwohl habe sich bereits gezeigt, dass die Regelungen des Gesetzes nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten, schreibt die Bundesregierung. Um auf der Grundlage der künftigen Ergebnisse der Evaluierung nicht nur die bisherigen Regelungen des Gesetzes fortzuführen, "sondern für die jeweiligen Fachbereiche passende dauerhafte Anschlussregelungen zu entwickeln und zugleich weiter Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten", bestehe die dringende Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetz zu verlängern.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2022.