Bundesregierung will Notfallregelung in Schuldenbremse ziehen

Die Bundesregierung will die Notfallregelung in der Schuldenbremse ziehen. So soll ermöglicht werden, dass sich der Bund in der Corona-Krise deutlich höher verschulden kann als bisher erlaubt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll das Kabinett am 23.03.2020 eine entsprechende Regelung beschließen, der Bundestag soll im Laufe der Woche zustimmen.

Schuldenbremse seit 2009 im Grundgesetz

Die Schuldenbremse ist seit 2009 im Grundgesetz verankert. Sie sieht vor, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne neue Kredite auszugleichen sind. Die Regelung ermöglicht grundsätzlich nur, dass sich der Bund leicht verschulden kann, mit bis zu 0,35% des Bruttoinlandsprodukts.

Notfallregelung bedarf Zustimmung des Bundestags

Laut Art. 115 GG kann diese Obergrenze aber in Notfällen überschritten werden – etwa im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich "der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen". Der Notfallregelung muss die Mehrheit des Bundestages zustimmen. Der Bund muss in diesem Fall zugleich einen Tilgungsplan für die Schulden aufstellen.

Einige Länder kündigten an, mehr Schulden aufzunehmen

Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten bereits angekündigt, in der Krise mehr Schulden aufzunehmen. So hatte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) gesagt, die Schuldenbremse erlaube in außergewöhnlichen Notlagen, unbegrenzt Kredite aufzunehmen.

Ebenfalls Nachtragshaushalt für 2020 geplant

Geplant ist nach zudem ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020. Über die Höhe ist noch nicht endgültig entschieden, im Gespräch ist ein Volumen zwischen 60 und 100 Milliarden Euro. Das Geld wird benötigt, um die Folgen der Corona-Pandemie zu lindern. Die Bundesregierung plant etwa einen Härtefallfonds, aus dem für drei Monate die Betriebskosten für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige übernommen werden sollen.

Große Konzerne notfalls staatlich stützen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will große Konzerne in der Corona-Krise notfalls auch mit einer befristeten staatlichen Beteiligung stützen. Es könne Liquidität garantiert werden, sagte der SPD-Politiker im ZDF. "Ich habe vorgeschlagen, dass wir das auch ergänzen durch Programme, wo wir dann mit Eigenkapital helfen können uns also zeitweilig an solchen Unternehmen auch beteiligen, wenn die das sinnvoll und hilfreich finden."

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020 (dpa).