Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11137) im Bundestag eingebracht, mit dem die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden sollen. Der Gesetzentwurf steht am Abend des 16.02.2017 im Plenum in erster Lesung auf der Tagesordnung und soll im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Regierung erwartet kostengünstigen und effizienten Patentschutz
Die Bundesregierung hebt in der Einleitung des Gesetzentwurfs hervor, dass mit dem neuen Gericht "ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet wird, der kostengünstig zu erlangen ist und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann".
Übereinkommen auch von Großbritannien zu ratifizieren
Das Gericht soll seinen Sitz in Paris sowie Abteilungen in London und München haben. Ungeachtet des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU wird damit gerechnet, dass auch London noch ratifiziert, was eine Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme des Gerichts ist.
Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11137) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
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Haberl/Schallmoser, Einheitliches Patentgericht startet im Dezember 2017 – Vorläufige Anwendung ab Mai 2017 geplant, GRUR-Prax 2017, 70