Bundesregierung will mehr Dokumente zu Ausländern zentral speichern

Asylbescheide, eingescannte Ausweise und andere Dokumente von in Deutschland lebenden Ausländern sollen künftig an einem Ort zentral gespeichert werden. Das Bundeskabinett beschloss am 24.02.2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen künftig über das Ausländerzentralregister (AZR) Zugriff auf alle relevanten Dokumente haben.

Weniger Aufwand für Ausländer

Für Ausländer hätte das den Vorteil, dass sie die gleichen Angaben bei den verschiedenen Behörden nicht immer wieder neu machen müssten. Auch bei einem Umzug in eine andere Gemeinde und damit zu einer anderen der insgesamt mehr als 600 Ausländerbehörden wäre der Aufwand dann weniger groß. Die Reform "beschleunigt die Verfahren und schützt vor Missbrauch und Identitätstäuschung", sagte Seehofer. Die Neuausrichtung sei "ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung".

Kritik an Datenzentralisierung

Kritiker halten es allerdings für fraglich, ob diese neuerliche Reform des Registers tatsächlich den gewünschten Effekt hätte. Sie verweisen auf das Risiko eines missbräuchlichen Zugriffs auf die dann zentral gespeicherten Daten und darauf, dass die notwendige Bereinigung fehlerhafter Datensätze – etwa durch die unterschiedliche Schreibweise von Namen oder fehlende Vermerke zu Ausreisen – bis heute nicht abgeschlossen sei. "Es ist überflüssig und gefährlich, das Ausländerzentralregister zur Mega-Datenhalde der Ausländerbehörden zu machen", sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Gerade die Digitalisierung biete schließlich die Chance, deutlich weniger Daten zentral zu speichern.

Datenbestand im AZR nicht aktuell

In einem Bericht des Statistischen Bundesamtes zur Datenqualität des AZR vom vergangenen September heißt es: "Die letzte flächendeckende Datenbereinigung des AZR zum Ende des Jahres 2004 sowie der Zensus 2011 haben gezeigt, dass das AZR zum Aufbau eines Überbestandes neigt, vor allem aufgrund der Untererfassung von Fortzügen ins Ausland." Jelpke sagte: "Schon jetzt schaffen es die Ausländerbehörden nicht, ihre Daten im AZR aktuell zu halten. Wie soll das erst werden, wenn dort noch mehr Daten gespeichert werden?"

Innenministerium hofft auf Entlastung der Beamten

Das Bundesinnenministerium erhofft sich dagegen mittelfristig eine Entlastung der Verwaltungsbeamten, da Daten und Dokumente dann nicht mehr mehrfach erhoben werden müssten. Die nun geplante Reform "bildet einen weiteren wichtigen Baustein, um die Effizienz und Qualität von asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren zu steigern", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Jeder Ausländer, der in Deutschland lebt, kann einen schriftlichen Antrag auf Auskunft stellen, wenn er wissen will, welche Daten zu seiner Person im Ausländerzentralregister gespeichert sind.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2021 (dpa).