Bundesregierung will Lärm durch Schienenverkehr reduzieren

Der Schienenverkehr soll leiser werden. Güterwagen, die eine höhere Lärmemission verursachen als zulässig, dürfen deshalb vom 13.12.2020 an nicht mehr auf dem deutschen Netz fahren. Das sieht der Gesetzentwurf zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen vor, den das Bundeskabinett am 21.12.2016 beschlossen hat. Finanziell gefördert werden soll die Umrüstung von Güterwagen auf leise Bremssohlen durch ein Förderprogramm und lärmabhängige Trassenpreissysteme.

Grauguss-Bremssohlen als Lärmquelle

Als "laut" gelten Güterwagen, die bei ihrer Inbetriebnahme die Fahrgeräuschgrenzwerte nach der Technischen Spezifikation Interoperabilität Teilsystem Fahrzeuge Lärm (TSI Lärm) nicht einhalten mussten. Diese Wagen sind häufig mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet, die einen großen Teil des Schienenlärms verursachten, so die Bundesregierung.

Gesundheitliche Risiken durch Schallemissionen sollen verringert werden

Die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallemission erreiche oft einen Wert, der als schädliche Umwelteinwirkung gelten könne. Für Menschen, die nachts ständig hohen Schalleinwirkungen ausgesetzt sind, seien die gesundheitlichen Risiken deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf soll die Bevölkerung vor dieser schädlichen Umwelteinwirkung schützen.

Ausnahmen für laute Güterwagen bei Lärmreduktion durch langsames Fahren

Ausnahmen greifen nach den Plänen der Bundesregierung, wenn laute Güterwagen nur noch so langsam fahren, dass sie den zulässigen Schallleistungspegel nicht überschreiten. Damit werde erreicht, dass Güterzüge weniger Lärm verursachen. Der EU-weit geltende Anspruch auf Netzzugang bleibe folglich gewahrt.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

Mehr zum Thema