Grauguss-Bremssohlen als Lärmquelle
Als "laut" gelten Güterwagen, die bei ihrer Inbetriebnahme die Fahrgeräuschgrenzwerte nach der Technischen Spezifikation Interoperabilität Teilsystem Fahrzeuge Lärm (TSI Lärm) nicht einhalten mussten. Diese Wagen sind häufig mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet, die einen großen Teil des Schienenlärms verursachten, so die Bundesregierung.
Gesundheitliche Risiken durch Schallemissionen sollen verringert werden
Die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallemission erreiche oft einen Wert, der als schädliche Umwelteinwirkung gelten könne. Für Menschen, die nachts ständig hohen Schalleinwirkungen ausgesetzt sind, seien die gesundheitlichen Risiken deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf soll die Bevölkerung vor dieser schädlichen Umwelteinwirkung schützen.
Ausnahmen für laute Güterwagen bei Lärmreduktion durch langsames Fahren
Ausnahmen greifen nach den Plänen der Bundesregierung, wenn laute Güterwagen nur noch so langsam fahren, dass sie den zulässigen Schallleistungspegel nicht überschreiten. Damit werde erreicht, dass Güterzüge weniger Lärm verursachen. Der EU-weit geltende Anspruch auf Netzzugang bleibe folglich gewahrt.