Bundesregierung will für bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern sorgen

Mit einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen will die Bundesregierung für eine "bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht" betroffener Ausländer sorgen. Dies geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (BT-Drs. 18/11546) hervor, der am 23.03.2017 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Von Ausreisepflichtigen ausgehende Sicherheitsgefahren eindämmen

Danach befanden sich Ende Januar 2017 "ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland". In den nächsten Monaten werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. "Es bedarf daher auch gesetzgeberischer Maßnahmen, um zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen", schreibt die Regierung. Dies gelte "gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen".

Einsatz elektronischer Fußfessel und Abschiebehaft für Gefährder vorgesehen

Vorgesehen ist, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Aufenthaltsbeschränkungen und Pflicht zur Herausgabe von Mobiltelefonen

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das BAMF zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Einbehalten ausländischer Reisepapiere auch bei zusätzlicher deutscher Staatsbürgerschaft

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört schließlich eine Regelung, nach der die Länder für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2017.

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