Binnenflüchtlinge sowie ins Ausland Geflüchtete betroffen
Das syrische Regime möchte, dass Hauseigentümer und Grundbesitzer ihr Eigentum künftig nachweisen müssen, sofern es nicht im staatlichen Grundbuch verzeichnet ist. Andernfalls soll das Eigentum der öffentlichen Hand übertragen beziehungsweise versteigert werden. Betroffen wären in diesem Fall Binnenflüchtlinge und geflohene Syrer, die sich in Nachbarländern oder in Europa, auch Deutschland, aufhalten.
Einschaltung des UN-Sicherheitsrates
"Diesem Treiben des Regimes dürfen wir nicht tatenlos zusehen." Um ein solch zynisches Ansinnen zu verhindern, müsse sich auch der UN-Sicherheitsrat dieses Themas annehmen, betonte Demmer. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes ergänzte, das Gesetz sei eine politische Frage und die Bundesregierung stemme sich "mit allen Mitteln" dagegen. Deutschland sei dazu mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Gespräch. Auf der Geberkonferenz für Syrien in dieser Woche hatte Deutschland zugesagt, für 2018 und in den Folgejahren zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Die Gelder sollen in konkrete Hilfe für die notleidenden Menschen in Syrien und der Region fließen.