Die Bundesregierung will ehrenamtliches Engagement beim Technischen Hilfswerk (THW) attraktiver machen. Ein am 06.03.2020 im Bundestag vorgestellter Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/17291) sieht unter anderem vor, dass Freistellungen vom Beruf erleichtert werden, wie Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, deutlich machte.
Auch Opposition dafür – Kostenabrechnung für Einsätze aber noch strittig
Auch die Opposition fand lobende Worte für den Entwurf. Die neuen Regelungen schüfen mehr Rechtssicherheit für Helfer und für Arbeitgeber, sagte der Linken-Abgeordnete André Hahn. Strittig bleibe aber die Frage der Kostenabrechnung für Einsätze. Beim Technischen Hilfswerk engagieren sich knapp 80.000 Menschen ehrenamtlich.
Redaktion beck-aktuell, 9. März 2020 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Deutschen Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Kosten des Einsatzes des Technischen Hilfswerks, NVwZ 2008, 349
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Lüneburg: Keine Kostenerstattung für THW-Einsatz 2006 mangels Rechtsgrundlage, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.02.2012, becklink 1018941
BAG: Anspruch eines ehrenamtlichen THW-Helfers auf Nachgewährung von Urlaub nach Einsatz im Erholungsurlaub, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.05.2005, becklink 147382