Gesetzentwurf: Bundesregierung will DDR-Opfer mehr unterstützen

Die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für die Opfer des ehemaligen SED-Regimes sollen weiter verbessert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der Erleichterungen insbesondere für ehemalige DDR-Heimkinder vorsieht. Der Entwurf, mit dem auch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD erfüllt werden, sei gerade in diesem Jahr, in dem sich die friedliche Revolution zum 30. Mal jähre, ein wichtiges Signal, ließ die Bundesregierung in einer Mitteilung erklären.

Antragsfrist bis Ende 2019 soll verschwinden

Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Regimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Nach derzeitiger Rechtslage können Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung aber nur noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Damit Betroffene auch in Zukunft weiterhin entsprechende Anträge stellen können, sollen die jeweiligen Rehabilitierungsgesetze entfristet werden.

Mehr Unterstützung für DDR-Heimkinder

Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern verbessert werden. Deshalb sollen die Regelungen zur Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der seinerzeitigen Heimunterbringung erleichtert werden. Außerdem bekommen DDR-Heimkinder unter bestimmten Voraussetzungen künftig einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dieser soll explizit denjenigen zugutekommen, die als Kinder oder Jugendliche in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sie selbst aber nicht rehabilitiert wurden.

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2019.