Das Kabinett hat am 25.01.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-Richtlinie (RL (EU) 2016/1148) beschlossen. Die Richtlinie sieht den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit (nationale Strategien, Behörden und CERTs), eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und Mindestanforderungen sowie Meldepflichten vergleichbar zum nationalen IT-Sicherheitsgesetz vor. Sie ist bis spätestens zum 09.05.2018 in nationales Recht umzusetzen.
Cybersicherheitsstrategie im Fokus
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie vorangebracht werden. "Wir schaffen mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams“, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werde zukünftig die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können. Der Schutz von Staat, Wirtschaft und der Bevölkerung vor erheblichen Cyber-Sicherheits-Vorfällen werde damit weiter verbessert, heißt es in der Mitteilung des Bundesinnenministeriums.
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017.
Aus der Datenbank beck-online
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Barlag: NIS-Richtlinie in Kraft – welche Folgen ergeben sich für vernetzte Fahrzeuge?, ZD-Aktuell 2016, 05421