Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12041) zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorgelegt. Wie der parlamentarische Pressedienst am 02.05.2017 mitteilte, sollen damit die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge angehoben werden.
Besondere Lebenslage der Betroffenen soll berücksichtigt werden
Die Anhebung sei dabei so bemessen, dass diese Beträge gegenüber jenen in der Sozialhilfe weiterhin großzügiger bemessen sind, um der besonderen Lebenslage der Betroffenen und dem Charakter des Sozialen Entschädigungsrechts angemessen Rechnung zu tragen, schreibt die Regierung.
Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/12041) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Löbner, Die aktuelle Reform des Sozialen Entschädigungsrechtes, SRa 2015, 182