Bundesregierung wartet mit Entscheidung zu Fahrverboten auf Urteilsgründe des BVerwG

Die Bundesregierung will das weitere Vorgehen hinsichtlich drohender Fahrverbote erst dann prüfen, wenn die Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (Az.: 7 C 26.16 und 7 C 30.17) vorliegen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/1474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/1081) mit.

Auch zu Hardware-Nachrüstungen noch keine Entscheidung

Auf die Frage, ob sie sich für Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller bei betroffenen Dieselfahrzeugen aussprechen wird, verweist die Bundesregierung in der Antwort darauf, "dass die Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel ihre Arbeiten zu möglichen Hardware-Nachrüstungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen noch nicht abgeschlossen hat".

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2018.

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