Stärkung der Grundrechteagentur
Ziel der Verordnungsänderung ist eine Stärkung der Grundrechteagentur. So soll laut Entwurf vor allem der Tätigkeitsbereich der Agentur "auf den für die Grundrechte besonders sensiblen Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen" ausgedehnt werden. Dies hatten Menschenrechtsorganisationen seit Gründung der Grundrechteagentur 2007 gefordert. Außerdem ist mit der Neuregelung geplant, die konkreten Themenbereiche, mit denen sich die Agentur inhaltlich befasst, jährlich "durch Annahme eines Programmplanungsdokuments" festzulegen. Das bisherige Verfahren, alle fünf Jahre einen thematischen Mehrjahresrahmen durch den Rat der Europäischen Union festlegen zu lassen, habe sich in der Praxis als “zu bürokratisch und wenig effizient“ erwiesen, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.
Bessere Leitung und effizientere Funktionsweise
Darüber hinaus sollen diverse technische Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 geändert werden, um eine "bessere Leitung und effizientere Funktionsweise" der Agentur sicherzustellen. Diese betreffen unter anderem die Ersetzung und Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie eine Anpassung seines Aufgabenbereichs und seiner Befugnisse. Auch der Aufgabenbereich des Exekutivausschusses soll präzisiert und die Ersetzung der Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses vereinfacht werden.